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   BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68   

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BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68 (https://dejure.org/1970,117)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1970 - IV C 28.68 (https://dejure.org/1970,117)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1970 - IV C 28.68 (https://dejure.org/1970,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht für Bauprojekte - Genehmigung nach Ablauf der Verschweigensfrist - Erkennbarkeit einer Bauabsicht aus einer Vertragsurkunde - Bindungswirkung bei Bauabsicht während des Vertragsschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG §§ 19 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 187
  • MDR 1970, 869
  • DÖV 1970, 752
  • BauR 1970, 153
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 16.68

    Analogie - Öffentliche-rechtliche Genehmigung - Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Das ergibt sich aus dem Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 16.68 - (DVBl. 1970, 77 f.), auf dessen Gründe insoweit ergänzend verwiesen wird.
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Die in § 19 BBauG getroffene Regelung wirkt sich ohnedies zu Lasten der Grundstücksverkäufer dahin aus, daß der vom Käufer in Aussicht genommene Verwendungszweck, dessen Durchführbarkeit bei Kaufverträgen im allgemeinen eine Angelegenheit allein des Käufers ist, in den Inhalt des Vertrages aufgenommen und dadurch in das Risiko des Verkäufers verlagert wird: Der Verkäufer muß, wenn sich die Pläne des Käufers nicht verwirklichen lassen und deshalb die Bodenverkehrsgenehmigung versagt wird, das Grundstück zurücknehmen bzw. behalten (vgl. zur Genehmigungsversagung als Grund für die Unmöglichkeit der Leistung BGH, Urteil vom 7. Februar 1969 - V ZR 112/65 - [JR 1969, 262]).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 170.65

    Antrag auf eine bodenrechtliche Genehmigung für die Teilung eines im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Diese - bei der Bodenverkehrsgenehmigung mit dem Eintritt der Bindungswirkung zusammenhängenden - privaten Interessen entfallen jedoch mit dem Fehlen einer Baugenehmigungs- und Bauanzeigepflicht, weil dann § 29 Satz 1 BBauG nicht erfüllt und deshalb für eine Bindungswirkung kein Raum ist (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung das Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG IV C 170.65 - in BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [88]).
  • BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Dieser Unterschied erklärt sich aus der Beziehung, die zwischen dem Inhalt der Bauabsicht und dem Inhalt der nach § 21 Abs. 1 BBauG eintretenden Bindungswirkung besteht: Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Gegenstand der Bindung nach § 21 Abs. 1 BBauG nur werden kann, was an Absichten offengelegt, und damit der Prüfung im bodenverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren unterstellt worden ist (vgl. insbesondere das Urteil vom 31. Januar 1968 [a.a.O. S. 89] sowie den Beschluß vom 9. November 1967 - BVerwG IV B 113.66 - [Buchholz BVerwG 406.20, § 4 WSG Nr. 51]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.11.1964 - I A 178/63
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Angaben festgestellt werden kann (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 26. November 1964 - I A 178/63 - [BBauBl.
  • BVerwG, 03.11.1967 - IV B 183.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68
    Die Voraussetzungen, die bei den Angaben über den Rechtsvorgang und über das betroffene Grundstück erfüllt werden müssen, ergeben sich in erster Linie aus der Möglichkeit der Verschweigung: Da die Genehmigung mit dem Ablauf der Verschweigungsfrist als erteilt gilt, muß "die Bestimmtheit des Antrages den Voraussetzungen genügen ..., die an die Bestimmtheit der Genehmigung zu stellen sind" (Beschluß vom 3. November 1967 - BVerwG IV B 183.66 - [Buchholz BVerwG 406.11, § 19 BBauG Nr. 13]).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Denn die Genehmigungsfähigkeit erfordert unter anderem, daß der Gegenstand der Genehmigung und damit zugleich der Inhalt einer etwa nach Verschweigung (vgl. § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG) als erteilt geltenden Bodenverkehrsgenehmigung unzweifelhaft sind (siehe dazu den Beschluß vom 30. April 1968 - BVerwG IV B 86.67 - in BRS 20, 125 [126 f.] sowie die Urteile vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [190 f.], vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in BauR 1971, 246 und vom 19. Januar 1973 - BVerwG IV C 26.71 - in Buchholz 406.11 § 19 Nr. 28 S. 25 [26 f.]).

    Daran fehlte es mindestens deshalb, weil bei der Eingabe vom 26. April 1968 weder der (ganz unklar auf die "Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung" lautende) Antrag noch die Vertragsurkunde eine "präzise Bezeichnung bzw. Umschreibung des" damit zur Genehmigung gestellten "Rechtsvorganges" enthielten (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 a.a.O. S. 190 und näher das Urteil vom 16. April 1971 a.a.O. S. 248).

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 168/08

    Verlangen einer Rückauflassung durch den Gläubiger des

    Zu dem gegenteiligen Ergebnis kommt das Berufungsgericht nur unter Anwendung der in § 19 Abs. 3 Satz 5 BauGB a.F. geregelten Genehmigungsfiktion, die auch eintritt, wenn die Versagung zwar fristgerecht ausgesprochen, der Bescheid den Beteiligten aber verspätet zugestellt worden ist (dazu BVerwGE 35, 187, 193; BVerwG, NJW 1970, 345, 346).
  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Das Anlaufen der Verschweigungsfrist setzt nicht in dem Sinne eine "unmittelbare Prüfungsfähigkeit" des Antrages voraus, daß die zuständige Behörde gar nichts mehr zu ermitteln brauchte, sondern unmittelbar aufgrund des Antragsinhaltes entscheiden könnte (Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [191]).

    Anderenfalls wäre das Zugeständnis einer Bearbeitungsfrist von zwei Monaten unverständlich; auch die in § 150 Abs. 1 Satz 1 BBauG angeordnete Aufklärungspflicht der Genehmigungsbehörde bestätigt dies (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 a.a.O. S. 190).

    Daran fehlt es beispielsweise, wenn nicht genau feststeht, welches Grundstück betroffen ist, oder wenn bei einer Teilung nicht genau angegeben wird, in welcher Weise das Grundstück geteilt werden soll (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 a.a.O. S. 190 f.) oder wenn unklar bleibt, worauf sich der Antrag richtet (vgl. Urteil vom 16. April 1971 a.a.O.) oder wenn, weil das Vorhandensein einer Bebauung verschwiegen wird, für die Behörde nicht erkennbar ist, von welchem Genehmigungstatbestand sie auszugehen hat (vgl. Urteil vom 6. April 1979 - BVerwG 4 C 76.76).

  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Diese "Freiheit" läßt sich nur aus der Schutzfunktion begründen, d.h. daraus, daß "das Bestehen der Genehmigungspflicht ... als Schutz privater Interessen [zu] erklären" ist (Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

    Diese beiden Vorschriften sind in der Weise untrennbar miteinander verbunden, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist, und daß umgekehrt ein Zweck, der nicht im Falle der Genehmigung zu einer Bindung führt, damit auch als Versagungsgrund ausscheidet (vgl. die Urteile vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [204], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 29.75

    Fehlende bodenverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit unzureichend bestimmter

    § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG greift jedenfalls deshalb nicht zugunsten des Klägers ein, weil der seinerzeit, (etwa) zur Genehmigung gestellte Teilungsvorgang nicht genehmigungsfähig war (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [188 f.]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Der vom Kläger seinerzeit zur Genehmigung gestellte Rechtsvorgang war weder genehmigungsbedürftig noch genehmigungsfähig (vgl. zur Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit als Voraussetzungen für das Anlaufen der Frist des § 19 Abs. 4 Satz 3 BBauG das Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [188 f.]).
  • OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 35.88

    Bauplanungsrecht, - Teilung eines Grundstücks im Planbereich, -

    Die Voraussetzungen, die bei den Angaben über den Rechtsvorgang und über das betroffene Grundstück erfüllt sein müssen, ergeben sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Mai 1970, BVerwGE 35, 187, 190) in erster Linie aus der Möglichkeit der Verschweigung.

    Daß diese Umstände - Größe, Beschaffenheit und vergleichbare Eigenschaften des Grundstücks - für das Fehlen oder Vorliegen von Versagungsgründen (§ 20 Abs. 1 BBauG) von Bedeutung sein können, macht ihre Darlegung nicht zu einer Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970, a.a.O.).

    Diese Angaben haben lediglich für das Vorliegen oder Fehlen von Versagungsgründen nach § 20 Abs. 1 BBauG Bedeutung; dies macht ihre Darlegung aber nicht zur Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1976 - 4 C 21.75

    Teilungsvorgang einer Bodenverkehrsgenehmigung - Haftung für die Bebaubarkeit

    Diese 'Freiheit' läßt sich nur aus der Schutzfunktion begründen, d.h. daraus, 'daß das Bestehen der Genehmigungspflicht ... als Schutz privater Interessen [zu] erklären' ist (Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

    Diese beiden Vorschriften sind in der Weise untrennbar miteinander verbunden, daß nichts Gegenstand der Bindungswirkung sein kann, was nicht auch Versagungsgrund ist, und daß umgekehrt ein Zweck, der nicht im Falle der Genehmigung zu einer Bindung führt, damit auch als Versagungsgrund ausscheidet (vgl. die Urteile vom 6. September 1968 - BVerwG IV C 12.66 - BVerwGE 30, 203 [204], vom 6. November 1968 - BVerwG IV C 31.66 - BVerwGE 31, 22 [25] und vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [189]).

  • BVerwG, 10.11.1978 - 4 C 80.76

    Zulässigkeit von Anlagen der Freikörperkultur im Außenbereich

    Daraus ergibt sich die Genehmigungsbedürftigkeit (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - BVerwGE 35, 187 [190 f.]).

    Dieser Mangel an Substantiierung berührt nicht die Genehmigungsbedürftigkeit, sondern allein den Umfang einer etwaigen Bindungswirkung (vgl. Urteil vom 6. Mai 1970 a.a.O. S. 191).

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Derart unbestimmte Teilungsvorgänge sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht genehmigungsfähig (vgl. insbesondere die Urteile vom 30. Juni 1964 - BVerwG I C 79.63 - in BVerwGE 19, 82 [84], vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 - in BVerwGE 35, 187 [190] und vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 48.72 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 30 S. 31 [38]).
  • BVerwG, 17.09.1976 - 4 CB 27.76

    Bestätigung einer Abweisung des Hauptantrags durch das Berufungsgericht bei

  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 76.76
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 75.82

    Grundstücksteilung als Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung nach dem II.

  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

  • BVerwG, 11.08.1993 - 4 B 87.93

    Ersetzung, Änderung oder Erledigung eines Bauantrags - Bindungswirkung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.1996 - 4 L 40/95
  • BGH, 21.10.1980 - VI ZR 230/79

    Schadensersatz auf Grund einer notariellen Amtspflichtverletzung - Kauf eines

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 69.75

    Antragsrecht des Teilungskäufers; Gebot der Offenlegung

  • BVerwG, 19.06.1978 - 4 B 191.77

    Erleilung des gemeindlichen Einvernehmens nach Zusammenschluß zu einem

  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 24.81

    Umfang des Vertrauensschutzes im Bodenverkehrsrecht

  • VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Umbaumaßnahmen in Wohnungen

  • VG Berlin, 01.07.2020 - 19 K 3.18

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung: behördliche Entscheidungsfrist

  • BVerwG, 22.03.1972 - IV B 86.71

    Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens; Erklärungspflicht der

  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 53.69

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Antrag auf Ausweisung von Bauland -

  • BVerwG, 30.12.1971 - IV B 162.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Abgrenzung

  • BVerwG, 12.11.1971 - IV C 54.69

    Anspruch auf Erteilung einer beantragten Bodenverkehrsgenehmigung - Vereinbarkeit

  • VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 643.19

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen

  • BVerwG, 26.03.1974 - IV B 177.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 25.10.2001 - 11 A 482.01

    Glaubhaftmachung der ausnahmsweisen Vorwegnahme der Hauptsache bei einstweiliger

  • VG Sigmaringen, 12.06.2023 - 4 K 4862/20

    Wohnungsteilungsgenehmigung; § 22 BauGB; Grundstücksteilung;

  • BVerwG, 18.06.1970 - IV B 171.69
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